Rechtsprechung
   BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,42731
BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22 (https://dejure.org/2022,42731)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.2022 - 1 B 51.22 (https://dejure.org/2022,42731)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 2022 - 1 B 51.22 (https://dejure.org/2022,42731)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,42731) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf Verfahrensmängel gestützte Beschwerde; Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. e RL 2011/95/EU

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwerfung der auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf Verfahrensmängel gestützte Beschwerde; Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. e RL 2011/95/EU

  • rechtsportal.de

    Verwerfung der auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und auf Verfahrensmängel gestützte Beschwerde; Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. e RL 2011/95/EU

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 17.01.2022 - 1 B 95.21

    Anforderungen an die Annahme einer asylverfahrensrechtlichen "starken Vermutung"

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Die Grenzen des dem Berufungsgericht eingeräumten Ermessens sind weit gezogen (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 95.21 - juris Rn. 11 m. w. N.).

    Die Grenzen von § 130a Satz 1 VwGO sind erreicht, wenn im vereinfachten Berufungsverfahren ohne mündliche Verhandlung entschieden wird, obwohl die Sache in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht außergewöhnliche Schwierigkeiten aufweist (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 95.21 - juris Rn. 12 m. w. N.).

    Die Norm findet auf den vorliegenden Rechtsstreit keine direkte Anwendung (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 95.21 - juris Rn. 15 m. w. N.).

    Jedenfalls dann, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass es seiner Verpflichtung zur umfassenden ex-nunc-Prüfung des Rechtsbehelfs nach Art. 46 Abs. 3 RL 2013/32/EU allein auf der Grundlage des Akteninhalts einschließlich der Niederschrift oder des Wortprotokolls der persönlichen Anhörung des Antragstellers nachkommen kann, kann es die Entscheidung treffen, den Antragsteller im Rahmen des Rechtsbehelfs nicht anzuhören und von einer mündlichen Verhandlung abzusehen (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 95.21 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Auf die Gründe, aus denen ein Beteiligter von der ihm in erster Instanz jedenfalls eröffneten Möglichkeit, in einer mündlichen Verhandlung persönlich zur Sache vorzutragen, keinen Gebrauch gemacht hat, kommt es dabei nicht an (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 95.21 - juris Rn. 19 m. w. N.).

    Dies wird mit der der Sache nach allein erhobenen Rüge eines unzutreffenden rechtlichen Prüfungsmaßstabes nicht hinreichend geltend gemacht (vgl. zum Ganzen auch bereits BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 1 B 95.21 - juris Rn. 21 ff.).

  • EuGH, 19.11.2020 - C-238/19

    Im Kontext des Bürgerkriegs in Syrien spricht eine starke Vermutung dafür, dass

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    "Welche Anforderungen sind an die Annahme einer 'starken Vermutung' [vgl. EuGH, Urt. v. 19.11.2020 - C-238/19] für eine Verknüpfung zwischen der Verweigerung des Militärdienstes unter den in Art. 9 Abs. 2 Buchst. e der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG) genannten Voraussetzungen mit einem der in Art. 10 der Richtlinie 2011/95/EU (§ 3a Abs. 3 i.V.m. § 3b AsylG) genannten Verfolgungsgründe - sowie deren Widerlegung - zu stellen und welche Bedeutung kommt einer solchen 'starken Vermutung' im Rahmen der richterlichen Überzeugungsbildung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zu?.

    Ist im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 19.11.2020 - C-238/19 - mit einer starken Vermutung dafür, dass die Verweigerung des Militärdienstes im Sinne des Art. 9 Abs. 2 lit. e RL 2011/95/EU an einen der Verfolgungsgründe aus Art. 10 RL 2011/95/EU anknüpfen entweder hinsichtlich der Überzeugungsbildung gem. § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO oder hinsichtlich der Verteilung der Beweislast im Bereich des Art. 9 Abs. 2 lit. e RL 2011/95/EU bzw. § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG ein von der bisherigen Rechtsprechung des BVerwG schutzorientiert ein abweichender Maßstab dahingehend anzuwenden, dass eine Versagung der Flüchtlingseigenschaft gegen diese 'starke Vermutung' nur möglich ist, wenn diese nach Überzeugung des Tatrichters vollständig widerlegt ist, verbleibende Zweifel also zur Schutzgewährung führen ('benefit of doubt') bzw. die Last der Nichterweislichkeit oder eines Nonliquet der Beklagten zufällt und ist dieser für den Schutzsuchenden günstigere Maßstab neben der Feststellung der Konnexität auch bei der Feststellung der Gefahr der Verfolgungshandlung und des Bestehens des Verfolgungsgrundes anzulegen?",.

    "welche Anforderungen an die Annahme einer 'starken Vermutung' (EuGH, Urteil vom 19. November 2020 - C-238/19 - RN.

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2021 - 2 LB 408/20

    Amnestie; Asylantrag; Ausreise; beachtliche Wahrscheinlichkeit; bestimmte soziale

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Nach den dortigen Ausführungen liegt eine beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung wegen einer Wehrdienstentziehung unter Berücksichtigung des in § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG aufgenommenen Regelbeispiels einer Verfolgungshandlung im Sinne des § 3a Abs. 1 AsylG nicht vor, weil nach dem aktuellen Stand des Konflikt- bzw. Kriegsgeschehens die Voraussetzungen des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG im Falle des Wehr- bzw. Reservedienstes in der syrischen Armee nicht (mehr) als erfüllt anzusehen seien (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. April 2021 - 2 LB 408/20 - S. 30 bis 34 bzw. juris Rn. 72 ff., ebenfalls unter ausdrücklichem Hinweis, dass die Anforderungen des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG "in zweifacher, die Entscheidung jeweils selbstständig tragender Weise" nicht als erfüllt anzusehen sind).

    Die aufgeworfene Grundsatzfrage setzt indes das - vom Berufungsgericht gerade verneinte - Vorliegen einer Verfolgungshandlung im Sinne des § 3a Abs. 2 Nr. 5 AsylG als gegeben voraus und bezieht sich allein auf die weitere, die Entscheidung ebenfalls selbstständig tragende ("Zum anderen", BA S. 8), Erwägung der fehlenden Verknüpfung der Strafverfolgung oder Bestrafung wegen Verweigerung des Militärdienstes mit einem Verfolgungsgrund (vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 22. April 2021 - 2 LB 408/20 - S. 34 bzw. juris Rn. 80 "Unabhängig von den vorstehenden Ausführungen ...").

  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung ("Überzeugungsgrundsatz") im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 3 m. w. N.; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 58 Rn. 20 und vom 5. Oktober 2021 - 1 B 63.21 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 25.04.2018 - 1 B 11.18

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Unterstützungsbegriffe im Ausweisungsrecht;

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Ein einen Verfahrensfehler begründender Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung ("Überzeugungsgrundsatz") im Sinne von § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO kann ausnahmsweise insbesondere dann gegeben sein, wenn die tatrichterliche Beweiswürdigung auf einem Rechtsirrtum beruht, objektiv willkürlich ist oder allgemeine Sachverhalts- und Beweiswürdigungsgrundsätze, insbesondere gesetzliche Beweisregeln, Natur- oder Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze missachtet (BVerwG, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 B 11.18 - juris Rn. 3 m. w. N.; ferner BVerwG, Beschlüsse vom 8. August 2018 - 1 B 25.18 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 58 Rn. 20 und vom 5. Oktober 2021 - 1 B 63.21 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 19.01.1990 - 4 C 28.89

    Indizienbeweis - Verstoß gegen die Denkgesetze - Beweiswürdigung -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Denn Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 und Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 17.20 - juris Rn. 4).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-348/16

    Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, wonach dann keine mündliche Verhandlung durchgeführt werden muss, wenn die Rechtssache keine Tatsachen- oder Rechtsfragen aufwirft, die sich nicht unter Heranziehung der Akten und der schriftlichen Erklärungen der Parteien angemessen lösen lassen (EuGH, Urteil vom 26. Juli 2017 - C-348/16 [ECLI:EU:C:2017:591], Moussa Sacko - Rn. 47 m. w. N.).
  • EGMR, 29.10.1991 - 11826/85

    HELMERS c. SUÈDE

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Für die Berufungsinstanz gelten jedenfalls keine strengeren Maßstäbe (vgl. dazu EGMR, Urteil vom 29. Oktober 1991 - Nr. 22/1990/213/275, Helmers - NJW 1992, 1813).
  • BVerwG, 30.10.2007 - 5 B 157.07

    Begründung einer Divergenzrüge durch die Geltendmachung einer fehlerhaften

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Der Kläger hat sich innerhalb der gesetzten Äußerungsfrist zu einer Entscheidung durch Beschluss nach § 130a VwGO nicht geäußert und insbesondere weder neu zur Sache vorgetragen noch einen Beweisantrag zu einer bestimmten Beweistatsache gestellt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Oktober 2007 - 5 B 157.07 (5 PKH 28.07 ) - juris).
  • BVerwG, 04.05.2020 - 1 B 17.20

    Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus BVerwG, 14.12.2022 - 1 B 51.22
    Denn Grundsätze der Sachverhalts- und Beweiswürdigung sind in aller Regel revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzuordnen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 1990 - 4 C 28.89 - BVerwGE 84, 271 und Beschluss vom 4. Mai 2020 - 1 B 17.20 - juris Rn. 4).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 1 B 63.21

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2021 - 3 B 109.18

    Asylverfahren Syrien; Wehrdienstverweigerung; Zuerkennung von Flüchtlingsschutz

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

  • BVerwG, 20.07.2021 - 1 B 26.21

    Zulassung der Revision; Überzeugungsbildung Wehrdienstentziehung Syrien

  • BVerwG, 08.06.2006 - 6 B 22.06

    Universaldienstleistung; Teilnehmerverzeichnis; von "anderen Unternehmen"

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2021 - 2 LB 147/18

    Amnestie; Asylantrag; Ausreise; beachtliche Wahrscheinlichkeit; bestimmte soziale

  • BVerwG - 1 C 21.21 (anhängig)

    M. ./. Bundesrepublik Deutschland - Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

  • BVerwG, 10.08.2015 - 5 B 48.15

    Anforderungen an die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache

  • BVerwG, 29.01.2013 - 4 BN 18.12

    Wirksamkeit eines Bebauungsplans wegen Mängel im Abwägungsvorgang und eines

  • BVerwG, 17.09.2019 - 1 B 41.19

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2023 - 19 A 2192/21

    Staatsangehörigkeitsausweis; Negativfeststellungsbescheid; Abstammungserwerb;

    BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 2022 - 4 C 7.21 -, DVBl. 2023, 862, juris, Rn. 13, Beschlüsse vom 27. März 2023 - 1 B 74.22 -, juris, Rn. 3, vom 27. März 2023 - 1 B 72.22 -, juris, Rn. 10, vom 14. Dezember 2022 - 1 B 51.22 -, InfAuslR 2023, 234, juris, Rn. 14, vom 27. Januar 2022 - 1 B 92.21 -, juris, Rn. 10, und vom 17. Januar 2022 - 1 B 95.21 -, juris, Rn. 11 f. m. w. N.
  • BVerwG, 15.05.2023 - 4 B 1.23

    Erlass einer Auflage zum Denkmalschutz (hier zum Austausch der Dacheindeckung) im

    Die Klägerin hat, worauf der Verwaltungsgerichtshof zu Recht verweist, einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nicht mit dem Hinweis widersprochen, in der mündlichen Verhandlung solle ein - konkret bezeichneter - Beweisantrag zu der für erforderlich gehaltenen Sachverhaltsermittlung gestellt werden (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - 5 B 157.07 - juris Rn. 12 und vom 14. Dezember 2022 - 1 B 51.22 - juris Rn. 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht